Beratungslehrer und Schulsozialarbeit am MGI

Es gibt Situationen, in denen sich Schülerinnen und Schüler in ihnen zunächst unlösbar erscheinenden Schwierigkeiten z.B. mit Mitschülern, Lehrern oder Eltern wahrnehmen, und es kann sein, dass die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler keinen direkten Zugang zu jemandem findet, mit dem ein beratendes und klärendes Gespräch vielleicht möglich wäre.

 

In persönlich schwierigen Situationen, die sich auch negativ auf den Schulalltag auswirken können, bietet das Beratungsteam des MGI (Frau Krautmann, Herr Bernahl) Hilfe an. Anlass für ein Gespräch mit dem Berater können z.B. sein:

  • länger anhaltende Probleme mit dem Lernen,
  • ständiger Ärger mit Mitschülern,
  • Angst vor der Schule,
  • private Schwierigkeiten und Sorgen,
  • Gedanken, die man sich um einen Mitschüler macht,
  • merkwürdige Beobachtungen, über die man gern in einem geschützten Raum sprechen möchte.

Das Ziel jedes Beratungsgesprächs ist es, das Problem des Ratsuchenden zu erfassen und einer lösungsorientierten Bearbeitung zuzuführen. Dabei bietet der Beratungslehrer Hilfe zur Selbsthilfe an und unterstützt den Ratsuchenden darin, den Problemlösungsprozess aktiv und möglichst selbsttätig zu gestalten.

 

Schulische Berater sind keine Ärzte oder Therapeuten. Im Einzelfall kann sich herausstellen, dass ein Problem tiefere Ursachen hat, die im Rahmen einer schulischen Beratung nicht gelöst werden können. Dann ist es Aufgabe des Beraters, dem Ratsuchenden Kontakt mit außerschulischen Einrichtungen zu ermöglichen.

 

Der Berater entscheidet selbst, ob er den Beratungsauftrag annimmt oder ob er den Ratsuchenden weitervermitteln muss.

Berater und Ratsuchender können die Beratung jederzeit abbrechen.

 

Beratungsgespräche sind freiwillig und setzen Offenheit voraus. Der Berater wird nur auf Wunsch des Ratsuchenden tätig. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn Schülerinnen und Schülern der Kontakt zum Berater von einem Lehrer oder von Eltern empfohlen worden ist. 

Die Gespräche sind vertraulich und der Berater unterliegt der Schweigepflicht, von der ihn ausschließlich der Ratsuchende selbst entbinden kann. Eine Ausnahme bildet die Kenntnisnahme krimineller Tatbestände.

 

Die Gespräche finden normalerweise als Einzelgespräche statt; eine eventuell sinnvolle Zusammenarbeit mit anderen Schülerinnen und Schülern, mit Lehrern oder Eltern ist möglich, wenn der Ratsuchende einverstanden ist.

 

Im Beratungsteam des MGI sind zur Zeit Frau Krautmann als Beratungslehrerin und Herr Bernahl als Schulsozialarbeiter tätig. Zur Absprache eines Gesprächstermins kann per E-Mail (Name@mgi-iserlohn.de) oder persönlich ein erster Kontakt gesucht werden.


Frau Krautmann - Arbeitsschwerpunkte im Rahmen der Beratungslehrertätigkeit am MGI

  • Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften
  • Einzel- und Gruppenberatung
  • Themenschwerpunkte: private Probleme, schulische Probleme und Mobbing

Sprechzeiten:

  • Wann?
    Donnerstags in der 6. Unterrichtsstunde, sowie nach Absprache
  • Wo?
    Oberstufenraum (E15)
  • E-Mail: 
    krautmann@mgi-iserlohn.de

Herr Bernahl - Schulsozialarbeiter

  • Sprechzeiten: Donnerstag 2. große Pause und nach Absprache
  • Termine außerhalb der Sprechzeiten finden nach Vereinbarung statt
  • Raum E40A
  • Email: bernahl@mgi-iserlohn.de
  • Tel.: 0176-14568281