Teilganztag und Übermittagsbetreuung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Gymnasium als Schule im Ganztag oder im Teilganztag zu führen. Die Schulkonferenz des MGI hat sich – auch mangels Nachfrage nach einem Ganztagsangebot - für den Teilganztag ausgesprochen.

 

Dies bedeutet, dass die Schule wie ein Halbtagesgymnasium mit einem bedarfsgerechten und flexiblen Übermittagsangebot geführt wird. Die obligatorischen Wochenstunden in der Sekundarstufe I (Jg.5-9) sind so auf die Schultage verteilt, dass in der Erprobungsstufe kein Nachmittagsunterricht stattfindet. Ab Klasse 7 beginnt dieser langsam aufsteigend mit einem Nachmittag bis hin zu zwei Nachmittagen in der Jg.9. In der Oberstufe sind aktuell durchschnittlich 34 Wochenstunden auf fünf Unterrichtstage zu verteilen, doch führen individuelle Fächerwahlen u.U. auch zu mehr als zwei Tagen mit Nachmittagsunterricht.

 

Nach spätestens sechs Schulstunden liegt eine gesetzlich vorgeschriebene einstündige Mittagspause, bevor der reguläre Nachmittagsunterricht beginnt. Arbeitsgemeinschaften, freiwillige Ergänzungsstunden und Chor/Orchester/Band liegen in allen Jahrgangsstufen im Anschluss an den regulären Unterricht, d.h. im Nachmittagsbereich.

Teilganztag am MGI

  • Klassen 5 und 6:
    Unterrichtsschluss um 13.20 Uhr, flexible Übermittagsbetreuung  bis max. 15.30 Uhr
  • Klasse 7:
    einmal Nachmittagsunterricht
  • Klassen 8 und 9:
    zweimal Nachmittagsunterricht    
  • Der Nachmittagsunterricht findet grundsätzlich am Montag und/oder Donnerstag statt.    
  • Mensa und Übermittagsangebote für alle Schülerinnen und Schüler