Verhalten im Falle von Krankheiten

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler erkrankt ist, benachrichtigen die Eltern schriftlich, z. B.  per Mail oder per Fax direkt die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer (nicht telefonisch über das Sekretariat). Am Tag der Rückkehr in den Unterricht ist eine schriftliche Entschuldigung mit der Originalunterschrift eines Erziehungsberechtigten bei der Klassenleitung einzureichen.

 

Wir bitten darum, erkrankte Schülerinnen und Schüler der Jgst. 5/6 ausschließlich am Sekretariat bzw. Sanitätsraum abzuholen, damit ein sicherer Heimweg gewährleistet ist. Bei Schülerinnen und Schülern ab Jgst. 7 kann anders verfahren werden, doch ist dies jeweils mit dem Fachlehrer oder im Sekretariat abzusprechen. Beispielsweise Schwindel oder eine Gehirnerschütterung erfordern eine Abholung am Sekretariat bzw. Sanitätsraum. Sie dürfen dann – außerhalb der Pausenzeiten – mit Ihrem PKW vorfahren.