Informationen zum Deutschlandticket

Elternmail vom 4.8.23 zum Deutschlandticket Schule:

Sehr geehrte Eltern,

durch die Einführung des Deutschlandtickets ist die bisherige "Schulwegjahreskarte" bei der MVG durch das "Deutschlandticket Schule" ersetzt worden.
Neu ist, dass nun ALLE Schülerinnen und Schüler unserer Schule - auch diejenigen, die laut Schülerfahrkostenverordnung keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch den Schulträger haben - das Deutschlandticket Schule für 29 Euro erwerben können.

Hierzu wird die Schule in der nächsten Zeit MVG-Antragsformulare (in Papierform) erhalten. Dieser Antrag muss ausgefüllt im Sekretariat des MGI vorgelegt werden, um zu bestätigen, dass Ihr Kind Schüler/in des MGI ist. Sie geben dann den Antrag im MVG-Kundencenter ab oder schicken ihn mit der Post dorthin, siehe Informationen auf der MVG-Seite: https://www.mvg-online.de/tickets-tarife/deutschlandticket-schule


Eine Online-Antragstellung oder ein Online-Formular sind bislang bei der MVG für das Deutschlandticket Schule nicht vorgesehen. Die Antragsformulare werden im Sekretariat ausliegen.

Unten die Informationen des Schulverwaltungsamts Iserlohn zu den neuen Tickets. Dort sind auch die grundlegenden Änderungen zu den bisherigen Tickets erläutert, etwa dass Sie mehrere Jahre gelten und was bei Verlust zu beachten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Schwegmann

Informationen des Schulverwaltungsamts Iserlohn zum neuen Deutschlandticket Schule vom 4.8.23:

Bei den Schülertickets ergeben sich ab dem Schuljahr 2023/2024 grundlegende Änderungen. Die bisher herausgegebenen Tickets, die in ihrem Geltungsbereich sehr eingeschränkt waren, entfallen. Die Tickets werden jetzt einheitlich Deutschlandtickets genannt und haben die Form einer Bankkarte. Man hört auch häufiger die Begriffe 49-Euro-Ticket und 29-Euro-Ticket. Da es in beiden Kategorien Unterschiede (siehe unten) gibt, verwenden wir in diesem Schreiben auch die Begriffe, um die Unterschiede deutlich machen zu können. Ein Teil der Schüler hat nach der Schülerfahrkosten-Verordnung (SchfkVO) einen Anspruch darauf, dass die Kosten durch den Schulträger (in diesem Fall die Stadt Iserlohn) übernommen werden, wenn eine bestimmte Mindestentfernung zwischen der nächstgelegenen Schule der entsprechenden Schulform und der Wohnung der Schülerin/des Schülers liegt.

Auf Antrag der Schüler und Eltern wurde dies in allen Fällen überprüft und durch die Stadt Iserlohn wurden die Karten bei den Verkehrsunternehmen bestellt. Diese sind inzwischen angekommen und werden in den ersten Tagen des neuen Schuljahres in den Schulen herausgegeben. Da den Schulträgern dafür monatlich 49 € in Rechnung gestellt werden, nennt man diese Tickets auch 49-Euro-Ticket.

Außerdem gibt es ganz neu jetzt auch die Möglichkeit, dass ALLE Eltern, die KEINEN Anspruch auf Übernahme der Kosten haben, ebenfalls ein solches Ticket bei den Verkehrsbetrieben erwerben können. Dies kostet 29 € monatlich und wird deshalb manchmal auch 29-Euro-Ticket genannt.

1. Allgemeines
ALLE Tickets haben jetzt einen erheblich ausgeweiteten Geltungsbereich. Sie können jederzeit, also auch in der Freizeit (abends, an Wochenenden und in den Ferien), in den regionalen Bussen und Bahnen des öffentlichen Personen-Nah-Verkehrs deutschlandweit genutzt werden.

2. 49-Euro-Tickets für Schüler/innen mit Anspruch nach der Schülerfahrkosten-Verordnung (SchfkVO)
Diese Tickets gelten mehrere Jahre, solange nicht gekündigt wird. Das heißt, dass über die Schule sofort gemeldet werden muss, wenn die Schülerin/der Schüler die Schule verlässt oder umzieht, sodass aufgrund der veränderten Entfernung zur Schule kein Anspruch mehr besteht. Natürlich muss auch jeder Schulabgänger kurzfristig das Ticket zurückgeben.

Die Tickets sind personenbezogen und dürfen nicht weitergegeben werden. Deshalb müssen alle Schüler der weiterführenden Schulen zwingend einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Schülerausweis mit Lichtbild) mit sich führen. Auf den Tickets sind keine persönlichen Daten sichtbar, diese sind auf dem enthaltenen elektronischen Chip gespeichert, der z.B. durch Kontrolleure der Verkehrsbetriebe ausgelesen werden kann.   
Eine wichtige Veränderung zur bisherigen Praxis betrifft den Fall, dass einmal eine Karte verloren geht:
Bisher war es der Stadt Iserlohn möglich, kurzfristig eine Ersatzfahrkarte auszustellen. Diese Möglichkeit besteht aus technischen Gründen, die bei den Verkehrsunternehmen liegen, nicht mehr.

Wenn künftig eine Fahrkarte verloren geht, muss dies kurzfristig der Schulverwaltung gemeldet werden und es muss ein Betrag von 10 € (wie bisher auch) eingezahlt werden. Die Schulverwaltung gibt dies sofort an die Verkehrsbetriebe weiter und diese werden dann eine neue Karte ausstellen, was sicher eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Die neue Karte wird zur Schule geschickt und dort ausgegeben. In der Zwischenzeit müssen die Fahrten allerdings extra bezahlt werden.

Wie schon ausgeführt, gelten die Tickets mehrere Jahre, deshalb muss nicht zu jedem Schuljahr ein neuer Antrag gestellt werden, jede Veränderung muss aber sofort mitgeteilt werden.

Wenn Veränderungen nicht mitgeteilt werden oder die Karte durch einen Schulabgänger nicht sofort zurückgegeben wird, muss die Stadt Iserlohn bei eintretenden Schäden einen Schadenersatz und evtl. auch eine Verwaltungsgebühr für den erhöhten Aufwand geltend machen.

3. 29-Euro-Karte
Die Stadt Iserlohn beteiligt sich an dem Finanzierungsmodell, sodass ALLE Familien für ihre Kinder, die KEINEN Anspruch nach der SchfkVO haben, für 29 Euro monatlich im Abo ein Deutschlandticket bei den Verkehrsbetrieben erwerben können. Für diese Kosten ist ebenfalls die weitest gehende Nutzung des ÖPNV (zu jeder Zeit und deutschlandweit) möglich.

Uns ist der Hinweis wichtig, dass die Tickets nicht bei der Verwaltung, sondern ausschließlich bei den Verkehrsbetrieben (MVG und Westfalenbus) gekauft werden können. Dazu muss ein Antrag ausgefüllt werden, dieser muss durch die jeweilige Schule bestätigt werden, dann müssen die Anträge an die Verkehrsbetriebe geschickt werden. Wahrscheinlich können sie auch bei der MVG abgegeben werden, z.B. beim sog. MVG-Häuschen“

Die Antragsvordrucke der MVG liegen erst in einigen Tagen vor. Die Stadt Iserlohn wird die Vordrucke in allen Schulen auslegen.

Wichtiger Hinweis:
Die Verkehrsbetriebe haben die notwendigen Informationen zum neuen Deutschlandticket auch erst vor einigen Wochen erhalten. Erst jetzt liegen entsprechende Antragsvordrucke vor. Wenn die Anträge ausgefüllt an die Verkehrsbetriebe geschickt werden, müssen in jedem Fall die Karten ausgestellt und an die Antragsteller per Post übersandt werden. Dies ist ein recht großer Aufwand. Da man erwartet, dass allein in Iserlohn mehrere hundert oder gar mehrere tausend Familien diese neue Möglichkeit nutzen, kann man sich vorstellen, dass die Verkehrsbetriebe das nicht innerhalb kürzester Zeit bearbeiten können. So kann es in den nächsten Wochen noch Schwierigkeiten geben.

Evtl. müssen in dieser Übergangszeit nochmals Wochenkarten, 4er-Tickets gekauft werden.
Aber: Ansonsten sind alle Formalitäten erledigt, sodass man sagen kann, dass diese neu geschaffene Möglichkeit auf jeden Fall kommt und es nur wegen des großen Aufwandes bei den Verkehrsbetrieben in der Anfangszeit noch etwas dauern kann.

 

Ergänzende Informationen des Schulträgers:

 

Lieferung
Im Zuge der sehr kurzfristigen Umstellung auf das Produkt DT Schule war uns eine interne Produktion von Einzelauflagen je Schule nicht möglich. Innerhalb von drei Wochen mussten wir knapp 25.000 Ticket auf das neue Produkt und eine Chipkarte umstellen, produzieren und versenden. Bei einem gebündelten Versand wären die Tickets nicht pünktlich bei den Schulträgern bzw. den Schüler:innen angekommen. Der Versand hat daher zentral über unsere externe Druckerei stattgefunden, welche auch gleich die Tickets für uns personalisiert hat.

Kontrolle
Eine Kontrolle durch Sie, ob der Schulweg und die Preisstufe richtig gewählt wurden, entfällt beim Deutschlandticket. Dennoch erhalten Sie zu den zukünftigen Rechnungen eine Begleitliste anhand derer Sie einen Überblick über die ausgegebenen Tickets erhalten. Die derzeitigen Mindestangaben auf dieser Begleitliste werden die Schule, der Name, die Kundennummer und das Produkt sein.

Rechnung
Laut Tarifbestimmungen wird das DeutschlandTicket monatlich abgerechnet. Wie genau die monatliche Rechnungsstellung erfolgen wird, ist derzeit noch in Klärung. Erste Priorität hatte jetzt erstmal der Versand der Tickets.

SchulwegMonatsTicket
Schulträger, die nur oder zusätzlich SchulwegMonatsTickets (SWMT) bei uns bestellt haben, wurden direkt durch uns am 21.07.2023 beliefert. Das heißt, die SWMT wurden direkt an die Schulträger und die DT Schule an die Schüler:innen versendet.
Bestellungen/Korrekturen
Im Zuge der Ausgabe des DT Schule ist es notwendig, 100% Angaben der Bestell- oder Korrekturlisten vorzunehmen. Folgende Pflichtangaben sind zur Ausstellung von Tickets notwendig: Schule, Name, Vorname, vollständige Anschrift und Geburtsdatum. Bestellungen oder Korrekturlisten mit unvollständigen Angaben müssen wir leider an Sie zurückspielen und um Ergänzung bitten.

Postrückläufer
Derzeit erhalten wir einige Postrückläufer aufgrund fehlerhafter Angaben in den Adressen der Schüler:innen. Wir werden diese schnellstmöglich nacharbeiten und kommen dafür bei Bedarf auf Sie zu, um die aktuellen Anschriften zu erfragen oder in diesem Fall eine gebündelte Zusendung an Sie zu vereinbaren.

Verlust
Laut Tarifbestimmungen des DeutschlandTickets ist eine mögliche Verlustgebühr dem Besteller zu belasten. Bitte melden Sie uns mögliche Verluste per Mail an die direkten Ansprechpartner. Bei einmaligem Verlust oder Zerstörung, innerhalb von 12 Monaten, werden 10 Euro in Rechnung gestellt. Bei weiteren Verlusten, innerhalb von 12 Monaten, werden je weiterem Verlust 20 Euro in Rechnung gestellt. Nach 12 Monaten wird der Verlustzähler genullt und ein weiterer Verlust würde wieder auf 10 Euro herabgesetzt. Es steht Ihnen frei, die Verlustgebühr intern an die Schüler:innen zu übertragen. Sobald der Verlust einmal in Arbeit ist, kann dieser nicht mehr storniert werden da die Karte im Moment der Verlustmeldung systemseits gesperrt ist.

Praktikumstickets
Im Zuge der Umstellung auf das DT Schule entfallen die Praktikumstickets. Für die Dauer des Praktikums kann entweder ein DT Schule bestellt werden oder beim Busfahrer Mehrfahrtenkarten oder Wochentickets gelöst werden.

Eigenanteile
Bei Rückfragen zu einem möglichen Eigenanteil verweisen wir die Eltern auf die Schulträger/Schulen.

Falsch ausgestellte Karten
Bitte geben Sie uns eine entsprechende Info und je nach Schwere der falschen Angaben werden wir eine neue Karte ausstellen.