Individuelle Förderung

Schwächen ausgleichen – Stärken fördern – Sozialkompetenz aufbauen

Als zukunftsorientierte Schule mit einer über 400-jährigen Tradition berücksichtigt das Märkische Gymnasium seine Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Begabungen und Lernvoraussetzungen. Diverse Angebote und Maßnahmen gehen auf die unterschiedlichen Lern- und Förderbedarfe ein, um die Entwicklungspotentiale der Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu wecken, zu fördern und weiterzuentwickeln. Unser Konzept lässt den Kindern und Jugendlichen den nötigen Entwicklungsspielraum und unterstützt sie gemeinsam mit den Eltern bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit.

Individuelle Förderung – sowohl die Begabungs- und Begabtenförderung als auch die unterstützende Förderung - umfasst dabei nicht nur Maßnahmen innerhalb des Regelunterrichts, sondern auch vielfältige Angebote an außerunterrichtlichen Aktivitäten innerhalb der Schule und an außerschulischen Orten.

 

Vor dem Hintergrund eines beschleunigten Wandels in der Gesellschaft und Arbeitswelt ist uns zweierlei in gleicher Weise wichtig: erstens, die Stärkung und Weiterentwicklung der kognitiven Fähigkeiten durch Vermittlung von profunden Fach- und Methodenkenntnissen; zweitens, die Ausbildung von Sozial- und Kommunikationskompetenzen. Die Kinder und Jugendlichen lernen Verantwortung für sich, ihre Mitschüler und die Schulgemeinschaft zu übernehmen, anderen mit Toleranz zu begegnen und kritisch, dabei aber konstruktiv, am Schulleben teilzunehmen. Sie lernen darüber hinaus, Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen und benachteiligten Menschen zu helfen.

Die Basis der individuellen Förderung bildet eine respektvolle, wertschätzende und engagierte Haltung all der Menschen, die den schulischen Prozess der Persönlichkeitsentwicklung begleiten.

 

Wir möchten unsere neuen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 behutsam in den Schulalltag am Märkischen Gymnasium einführen. Dies gilt für den sozialen wie auch den kognitiven Bereich.

 

Insbesondere angesichts der zum Teil frühen Einschulung ist es unser Ziel, individuelle Fördermöglichkeiten zu entwickeln. Dies bedeutet sowohl die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit partiellen Schwächen als auch der Schüler/innen, die sich durch besondere Begabungen und Stärken auszeichnen. Dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll umfassend Rechnung getragen werden:

 

 

§ 1

 

Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung

 

(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

(2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.

 

(https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524, 19.04.2016)

 

 

 

Ansprechpartnerin: Frau Höll, StD` (Koordinatorin für individuelle Förderung)

 

 

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Individuelle Förderung Allgemein Sek I 2025
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Individuelle Förderung Allgemein Sek II 2025
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