Stärken Fördern: Begabungs- und Begabtenförderung

Unser Gymnasium hat den Bildungs- und Erziehungsauftrag, allen Schülerinnen und Schülern eine ihren Fähigkeiten entsprechende Bildung zu vermitteln, dies gilt auch für Kinder mit besonderen Begabungen oder Hochbegabung. Im Mittelpunkt der Beratung im Bereich Begabungsförderung steht der einzelne Schüler mit seinen besonderen Stärken und Fähigkeiten. Die Möglichkeiten zur Förderung besonderer Begabungen sind vielfältig und bedeuten Anreichern (Enrichment) und Beschleunigen (Akzeleration); sie werden im Gespräch individuell abgestimmt und umfassen beispielsweise

  • die Teilnahme an Wettbewerben
  • Sprachzertifikate
  • schulische und außerschulische Projekte
  • die Zusammenarbeit mit Universitäten
  • Differenzierungsmöglichkeiten wie das sogenannte „Drehtürmodell“ (siehe unten), welches das Fernbleiben von klar deklarierten Teilen des stundentafelgemäßen Unterrichts zugunsten eines anderen Faches (zweite Fremdsprache im WP I-Bereich oder ein zweites Fach im WP II-Bereich) oder des Forscher-Projekts erlaubt, jedoch selbständiges Nachholen des versäumten Stoffes verlangt
  • Möglichkeiten zur individuellen Schulzeitverkürzung („Überspringen“ einer Jahrgangsstufe)
  • vierte Fremdsprache in der Oberstufe
  • interdisziplinäre und bilinguale Angebote im WP II-Bereich und in der Oberstufe
  • Austauschprogramme
  • besondere, zusätzliche Aufgaben in Rahmen des AG-Angebots.

 

Um Begabungen frühzeitig erkennen zu können, greifen wir auf Beobachtungen von Eltern, den Schülern selbst, ehemaligen und jetzigen Lehrern zurück, so beispielsweise schon beim Schuleingangsgespräch. Durch Austausch mit den Grundschulen und den betreuenden Psychologen bzw. Beratungsstellen informieren wir uns und stimmen uns ab, innerschulisch innerhalb der regelmäßigen Beratungsgespräche und pädagogischen Klassenkonferenzen.

 

Weiterhin ziehen wir bei Bedarf schulexterne Adressen zur intensiveren Unterstützung heran, z.B. die Koordinatorin Begabungsförderung bei der Bezirksregierung Arnsberg.

 

Der Stellenwert, den wir der Begabungsförderung beimessen, wird nicht zuletzt daran deutlich, dass das Märkische Gymnasium sich sowohl im Netzwerk „Zukunftsschulen NRW“ engagiert als auch an der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ teilgenommen hat.

 

Ansprechpartnerin: Bozena Höll, StD‘

 

 


Begabungsförderung Übersicht:

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Begabungsförderung im „Drehtürmodell“

Das Drehtürmodell ist eine gezielte Maßnahme zur Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler, die durch außergewöhnliche fachliche und persönliche Kompetenzen hervorstechen. Es dient dazu, den Lernenden ein erweitertes Bildungsangebot zu bieten, das ihren individuellen Stärken und Interessen entspricht. „Drehtürmodell“

 

Dabei verlassen die Schülerinnen und Schüler den regulären Unterricht für bestimmte Zeiträume und nehmen stattdessen speziell zugeschnittene Lernangebote wahr. Diese sollen:

  • den besonderen Talenten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht werden,
  • ihren individuellen Lernfortschritt unterstützen und
  • anspruchsvollere und komplexere Herausforderungen bieten.

 

Im Drehtürmodell können verschiedene Formen der Förderung zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel:

  • Teilnahme am Unterricht höherer Jahrgangsstufen, um die Schülerinnen und Schüler auf einem anspruchsvolleren Niveau zu fördern,
  • das parallele Erlernen von zwei Fremdsprachen, Latein und Französisch, ab der Jahrgangsstufe 7, um z.B. sprachlichen Begabungen gerecht zu werden,
  • das parallele Erlernen von zwei Fächern im WP II-Bereich ab der Jahrgangsstufe 9,
  • die eigenständige Bearbeitung eines selbstgewählten Themas im Rahmen des Forscherprojekts,
  • Teilnahme an Studienangeboten der umliegenden Universitäten (i.d.R. ab Jahrgangsstufe Q1).

 

In allen Fällen werden die Schülerinnen und Schüler in Absprache von Teilen des regulären Unterrichts befreit werden.

 

Damit das Drehtürmodell erfolgreich umgesetzt werden kann, sind klare Vereinbarungen und regelmäßige Abstimmungen zwischen allen Beteiligten erforderlich. Dies betrifft unter anderem:

  • die Abstimmung der organisatorischen, zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler,
  • die Berücksichtigung der Stundenpläne und Klassenarbeits- bzw. Klausurzeiten oder anderer Leistungsüberprüfungen,
  • die Unterstützung durch Lehrkräfte, um sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler kontinuierlich Fortschritte machen und motiviert bleiben,
  • die Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Regelungen zu Leistungsnachweisen, Versetzungsentscheidungen und der Möglichkeit, das Drehtürmodell abzuwählen.