Jede Klasse ist für ihren Klassenraum
verantwortlich.
Insbesondere ist zu beachten:
- Im wöchentlichen Wechsel sind zwei Schüler/innen für die Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum (einschl. Tafeldienst) verantwortlich.
- Die Schüler/innen achten in den Pausen auf genügende Lüftung, sowie Schließen der Fenster und Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde.
- Der Klassenraum wird besenrein verlassen.
- Die Schülerinnen und Schüler gehen pfleglich mit den schuleigenen Lehr- und Lernmitteln sowie dem Mobiliar und sonstigen Einrichtungen um.
- Die Benutzung von elektronischen Geräten ist im Unterricht nur mit Erlaubnis des Lehrers gestattet. Außerhalb des Unterrichts dürfen elektronische Geräte genutzt werden, außer für Ton-, Bild-
und Filmaufzeichnungen sowie deren Weitergabe.
Das Verhalten im Gebäude soll von Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein geprägt sein.
Insbesondere ist zu beachten:
- Die Schüler/innen betreten das Gebäude durch die Schülereingänge, die vom Hausmeister um ca. 7.45 Uhr aufgeschlossen werden. Die Eingangstür zum Verwaltungstrakt ist kein
Schülereingang.
- Lehrer/innen und Schüler/innen achten auf Sauberkeit in den Fluren, auf den Treppen, in der Pausenhalle und den Oberstufenaufenthaltsräumen.
- Für Bewegung und Ballspiele nutzen die Schüler/innen den Schulhof, den Basketballplatz und – sofern die Witterungsbedingungen dies zulassen – den Tartanplatz am Treppenaufgang.
- Die Schüler/innen halten ihre Toiletten sauber.
Das Schulgelände umfasst neben dem Schulgebäude, dem Schulhof für die SEK I und dem Oberstufenschulhof auch den Bereich des Stadions, die Zufahrt zum Schulhof bis zur Schranke sowie den gesamten
Bereich um das Mensagebäude, die Sporthallen und den Bereich bis zum Tunnel, einschließlich des Tartanplatzes.
Alle Schüler/innen verhalten sich so, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Alle achten auf Sauberkeit.
Insbesondere ist zu beachten:
- Dem Erhalt der gestalteten Bereiche des Schulgeländes kommt besondere Aufmerksamkeit zu.
- Das Werfen mit Schneebällen ist untersagt.
- Auf dem gesamten Schulgelände gilt grundsätzlich während der regulären Unterrichtszeiten und in der Regel bei schulischen Veranstaltungen ein Rauchverbot, welches auch E-Zigaretten, etc.
umfasst.
- Fahrräder werden nur an den Fahrradständern am Sportplatz abgestellt.
- Die Anlieferung von Fast Food auf das Schulgelände und der Verzehr dieser Speisen sind auf dem Schulgelände sowie im Schulgebäude bis auf offiziell genehmigte Ausnahmen untersagt.